AGBs

1. Angebote und Verkäufe:

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Alle mit unseren Mitarbeitern getroffenen Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Sofern wir beauftragt werden, Bedarfsmengen zu berechnen, geschieht dies nach unseren Erfahrungen. Jedwede Haftung oder Gewährleistung wird dafür jedoch ausgeschlossen. Bei eingefärbten Materialien sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% zu liefern.

2. Preise:

Die im Angebot genannten Preise sind bei einer Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss verbindlich. Bei einem späteren Liefertermin sind wir zu einer Preisangleichung berechtigt, wenn nach Vertragsschluß Änderungen der dem Angebot zugrunde liegenden Verhältnisse, insbesondere der Materialpreise, Löhne und öffentlichen Angaben, usw. eintreten.

3. Lieferfristen:

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, sofern uns kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft, des weiteren bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind und bei uns, einem Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und von uns nicht zu vertreten sind, wobei unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Führen die vorgenannten Umstände dazu, dass uns die Erbringung der Leistung unmöglich wird, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstatten die Leistungen des Vertragpartners unverzüglich.

4. Versand:

Der Versand geschieht auf Gefahr des Verkäufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Für Transportschäden wie Bruch, Diebstahl usw. haften wir nicht. Wir empfehlen dringend, etwaige Schäden sofort bei Ankunft der Sendungen festzustellen und bescheinigen zu lassen, damit Ersatzansprüche gegenüber dem Transportunternehmer geltend gemacht werden können. Falls sich der Versand nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchführen lässt, erfolgt er zu dem nach unserer Wahl Bestmöglichen. Für rechtzeitige Ankunft der Sendung übernehmen wir keine Haftung.

5. Zahlung:

Bei Fehlen anderweitiger Abmachungen sind unsere Rechnungen einschließlich Mehrwertsteuer und etwaiger Nebenkosten für Verpackungen u. ä. zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß der jeweiligen gültigen gesetzlichen Regelung, d. h. in Höhe von derzeit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, geltend zu machen. Sämtliche in Verbindung mit der Zahlung des Kaufpreises anfallenden Kosten, insbesondere Diskontspesen bei Zahlung durch Wechsel, hat der Käufer zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere bei höherem Zinsschaden durch Verlust von Anlagezinsen oder durch Aufwendung von Kreditzinsen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung des Käufers mit fälligen Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen betroffen sind.

6. Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, bei Wechsel und Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nur unter den nachstehenden Bedingungen berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten, zu vermischen oder zu veräußern; er ist nicht befugt, die Waren vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet und / oder vermischt wird. Er erstreckt sich sodann anteilmäßig auf das durch die Verarbeitung und / oder Vermischung erstandene neue Produkt. Die Geldforderungen des Käufers, die aus dem Verkauf unseres Eigentums bzw. Miteigentums oder bei der Verarbeitung im Rahmen eines Werklieferungsvertrages gegenüber seinen Abnehmern entstehen, gelten von ihm im Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Verarbeitung bis zur Höhe unserer ihm für diese Lieferung berechneten Forderung bzw. Teilforderung mit Vorrang vor dem Rest als an uns abgetreten. Bis zum Widerruf, der nur bei Nichteinhaltung seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber ausgesprochen wird, ist der Käufer jedoch befugt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen und den uns zustehenden Betrag an uns abzuführen. Außerdem hat der Käufer uns auf

Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, uns über jeden Zugriff Dritter auf die uns aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes gehörenden Ware und die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten.

7. Verpackung:

Verpackungskosten werden – soweit die Auftragsbestätigung keine andere Vereinbarung enthält – zum Selbstkostenpreis berechnet. Leihverpackung wird bei fracht- und spesenfreier Rücksendung in wieder verwendungsfähigem Zustand innerhalb eines Monats zurückgenommen und zu zwei dritteln des berechneten Wertes gutgeschrieben.

8. Mängelrüge:

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen. Beanstandungen sind dem Verkäufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Ist der Käufer Verbraucher, gilt dies nur für offensichtliche Mängel. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten verliert der Käufer sämtliche Mängelansprüche. Bei Mangelhaftigkeit der Ware erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sind sowohl Nacherfüllung, als auch Ersatzlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB verbunden, sind wir berechtigt, beide Arten der Nacherfüllung zu verweigern. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von uns berechtigterweise verweigert, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen eines uns zurechenbaren Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zur Haftung verpflichtet sind. Für sonstige ist jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Unsere Beratungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen und entsprechen unserem besten Wissen; hieraus können jedoch keine Ansprüche gegen uns bei Anwendung unserer Produkte und den dabei zu erzielenden Ergebnissen hergeleitet werden.

9. Mustersendungen:

Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignung nicht übernommen werden.

10. Gewährleistung:

Unsere Erzeugnisse werden für außen unter Verwendung von nur wetterfesten Rohstoffen sorgfältig hergestellt, wodurch – sachgemäße und vorschriftsmäßige Verarbeitung vorausgesetzt – eine Wetterbeständigkeit bewirkt wird. Für geringe Unterschiede in der Tönung gegenüber den Mustervorlagen, namentlich wenn diese älter sind, oder bei Nachbestellung, können wir nicht haftbar oder schadensersatzpflichtig gemacht werden, ebenso wenig für farblich, körnungmäßige und gewichtmäßig der Bestellung nicht entsprechendes Material, wenn bei Abnahme nicht deswegen sofort schriftlich Mängelrüge erhoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Bestellung nicht zu knapp zu bemessen, um kleinere Nachbestellungen zu vermeiden, zumal übrigbleibende Ware vom Vertragspartner immer wieder nutzbringend verwendet werden kann. Etwaige Mängelrügen, die auf unsachgemäße oder unvorschriftsmäßige Verarbeitung an der Baustelle (z. B. Beigabe von Fremdstoffen) zurückzuführen sind oder aus dem Untergrund der verschiedenen Baukörper stammen, werden nicht anerkannt. Mit der schriftlich zu erhebenden Mängelrüge ist uns gleichzeitig eine größere Materialprobe von unverarbeitetem und unverändertem Werkstoff zur Untersuchung einzusenden, fachmännische Beratungen unserer technischen Mitarbeiter geschehen nach unseren Erfahrungen.

11. Erfüllungsort:

Erfüllungsstand für die Lieferung und Zahlung ist Mischendorf. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist. In diesem Fall richtet sich der Erfüllungsort nach der gesetzlichen Regelung.

12. Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ist der Geschäftsitz. Dies gilt sowohl für Klagen, die von uns, als auch für solche, die gegen uns erhoben werden. Dies gilt nicht, sofern der Käufer Verbraucher ist. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Beziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Bei Auslandsaufträgen können jedoch auf Antrag einer Partei alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der internationalen Handelskammer Paris von drei nach dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden. Allen Entscheidungen sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, deren deutscher Text verbindlich ist, zugrunde zu legen.

13. Schlussbestimmung:

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.